Freitstellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes durch das Finanzamt Wiedenbrück. Gültig bis zum 31.12.2027.
Fachunternehmererklärung
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen. Gültig bis zum 25.10.2026.